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Achtung! Auflagen für Kerbeumzug
vor 30 Tagen
Auf der Basis gesetzlicher Vorgaben weist das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung an, dass der Kerbeumzug nur unter folgenden Auflagen durchgeführt werden darf: Der Kerbejahrgang als Veranstalter muss mind. 3 Tage vor dem Kerbesonntag der Polizeiinspektion eine Liste der am Umzug teilnehmenden Gruppen vorlegen. Daher müssen die Anmeldungen für den Umzug bis zum 13. September 2022 entweder per email an anmeldung@demogemeinde.de oder telefonisch an die Demogemeinde erfolgen. Am Umzug dürfen nur Fahrzeuge und Anhänger teilnehmen, die der StVZO entsprechen, d.h. sie müssen eine amtl. Zulassung und Versicherungsschutz haben sowie zur Personenbeförderung zugelassen sein. Gleiches gilt für Motivwagen und ihre Zugmaschinen. Bei der Anmeldung ist der entsprechende Nachweis beizufügen oder im Gemeindebüro zu den Öffnungszeiten vorzulegen. Die Absperrung und Sicherung der Umzugsstrecke wird durch die Polizei vorgenommen, den Weisungen der Polizeibeamten ist Folge zu leisten. Diese sind befugt, nicht angemeldete sowie Fuhrwerke ohne amtl. Zulassung etc. zurückzuweisen. Um Beachtung und fristgemäße Anmeldung wird gebeten. Der Jahrgang und die Gemeinde bedauern diese drastischen Maßnahmen insbesondere bzgl. teilnehmender Fuhrwerke sehr, da sie die Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen enorm erschweren. Wir freuen uns aber dennoch auf eine rege Teilnahme.
Weitere Informationen
von Mia Musterfrau
für den Kanal Demogemeinde